Notariat

Notarkosten

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Notarkosten sind gesetzlich geregelt. Sie hängen vom Geschäftswert und der Art des Verfahrens ab. Es gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG. Es gilt ebenso für die Kosten von Gerichten und Registern.

Hiernach sind Gebührenvereinbarungen unzulässig und unwirksam (§ 125 GNotKG). Dies schafft Transparenz und Vergleichbarkeit.

Für einige häufige Fälle finden Sie hier eine Übersicht über die anfallenden Notar- und Gerichtskosten. Eine verbindliche Auskunft erteilen wir gerne aufgrund einer konkreten Anfrage. Die folgenden Beispiele dienen lediglich der Orientierung. Sie führen auch die jeweiligen Gerichtskosten auf.